Immobilienmakler Siegburg Bermpohl

Leerstand rechtzeitig der Gebäudeversicherung melden

Unbewohnte Gebäude sind nur versichert, wenn die Versicherung darüber informiert ist!

Einmal habe ich es schon erlebt, dass in den Wintermonaten die Heizungsanlage ausgefallen und der Heizkreislauf nebst Frischwasserrohren eingefroren ist. Was passierte als es anfing zu tauen, war unbeschreiblich. Eines der Frost-aufgebrochenen Rohe lag im Obergeschoss. Das Wasser stand in jeder Etage mehrere Zentimeter hoch; suchte sich seinen Weg nach unten und außen. An den Fensterbänken des Erdgeschosses bildeten sich 30-Zentimeter-lange Eiszapfen und den Keller konnte man nurnoch mit Gummistiefeln betreten. Das Haus war geräumt und unbewohnt. Die Nachbarschaft entdeckte das Problem nur zufällig, weil sämtliche Fenster im Haus blind vor Feuchtigkeit beschlagen waren und die riesigen Eiszapfen an den Fensterbänken nicht zur Witterung passten. Der Schaden von mehreren tausend Euro konnte zwar innerhalb von 3 Monaten behoben werden, auf den Kosten von der Reparatur der Heizungsanlage und der Rohrsysteme, der Entsorgung sämtlicher Bodenbeläge, der Teilsanierung der Elektroanlage und den Kosten für die Gebäudetrocknung nebst Pilzbeseitigung blieb der Eigentümer sitzen. Er hatte versäumt, den Leerstand des Gebäudes rechtzeitig bei der Versicherung zu melden.

Falls Sie eine Immobilie besitzen, die derzeit nicht bewohnt wird, sollten Sie Ihre Wohngebäudeversicherung unbedingt von dem Leerstand in Kenntnis setzen. Ist Ihre Versicherung darüber nicht informiert, so ist das unbewohnte Gebäude nicht versichert, wenn es zum Schadenfall kommen sollte. Zwar wird sich Ihr Versicherungsbeitrag für ein leerstehendes Gebäude etwas erhöhen, das aber ist der Preis dafür, dass während dieser unbewohnten Zeit niemand das Gebäude „behühten“ muss. So nämlich heißt es bei Versicherungen, wenn davon auszugehen ist, ein Schaden entsteht, der passiert wenn niemand darüber in Kenntnis gesetzt ist um rechtzeitig zu reagieren.

Wichtig:

– Hauptwasserhahn absperren
– Gebäudeversicherung über Leerstand informieren
– Gebäude im Winter mit mindestens 17°C durchgehend beheizen (So vermeiden Sie Feuchtigkeitsschäden und Pilzbildung)

Für Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gern!