Immobilien-Podcast Titel 14
Warum muss ich zum Notar?
Grundfunk.de | gebührenfrei
von Christoph Bermpohl
Warum muss ich zum Notar?
Für Kaufverträge von Grundstücken gibt es in Deutschland eine Formvorschrift. Die notarielle Beurkundung. Das bedeutet, dass der Vertrag über den Eigentumsübergang eines Grundstücks für alle Beteiligten von einem Notar vorgelesen werden muss. Das Vorlesen hat einen besonderen Sinn – es ist eine Schutz- und Warnfunktion vor diesem besonderen Rechtsgeschäft. Wenn nach dem Vorlesen Verkäufer und Käufer den Kaufvertrag unterschrieben haben, bestätigt der Notar mit seiner Unterschrift, dass alle Unterschriften echt sind – das kennen Sie auch als Begriff der Beglaubigung – darum müssen sich auch alle Beteiligten vor dem Notar ausweisen – – Zusätzlich aber beurkundet der Notar so den Inhalt des Vertrages als rechtlich einwandfrei. Vorsicht, das bedeutet nicht, dass der Vertragsinhalt für die Vertragsparteien auch gerecht ist, denn die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer zu werten ist nicht Aufgabe des Notars – ebenso wenig wie die Kontrolle der Kaufpreiszahlung.
Ein klassischer Immobilienverkauf dauert etwa eine gute Stunde. Wer als Käufer gut organisiert ist, kann im Anschluss gleich die Grundschuldbestellung vornehmen. Verkäufer werden hier schon aus dem Termin erlöst — und Käufer müssen noch ein bisschen nachsitzen – nämlich für die Beurkundung des Grundsschuldeintrags der eigenen Finanzierung.
Die Kosten des Notars werden in der Regel vom Käufer übernommen. Das bedeutet aber nicht, dass nur der Käufer das Notariat auswählen darf! Üblich ist das allerdings schon. Notare werden nach Gebührenordnung bezahlt. Not-Ar kommt nämlich von „Not und Armut“ – na, Spaß beiseite – das Honorar für Notare steht in Abhängigkeit zum beurkundeten Kaufpreis.
Die Auswahl Ihres Notariats muss übrigens nicht regional fallen – Wenn sich das Grundstück, das verkauft wird in Deutschland befindet, kann man jeden Notar in der Bundesrepublik für die Beurkundung aufsuchen. Notare unterscheiden sich aber in einem wichtigen Grund. Dem Kundenservice! Und wenn Sie noch nicht wissen, bei welchem Notar Sie hervorragend aufgehoben sind, dürfen Sie mich gerne fragen!
© Christoph Bermpohl