Bieterverfahren
Ihr Immobilienangebot im Höchstgebotsverfahren
Das Bieterverfahren ermöglicht in Verbindung mit einer Open-House-Besichtigung den entscheidenden Vorteil, dass durch die fehlende Preisansage ein Wettbewerb unter tatsächlichen Interessenten entsteht.
Nach einer ausführlichen Besichtigung haben Kaufinteressenten die Möglichkeit, ein Kaufpreis-Angebot abzugeben. Das Bieterverfahren endet allerdings nicht durch Zuschlag an den Höchstbietenden – sondern wird durch Einigung zwischen Käufer und Verkäufer nach einem Preisgespräch durch notarielle Beurkundung beendet. Es ist keine Versteigerung. Sie als Eigentümer entscheiden, ob Ihnen ein Gebot zusagt.
Ein Bieterverfahren ist sinnvoll für Immobilien, die keine übliche Zielgruppe erschließen – oder für Angebote, deren Rahmenbedingungen so günstig sind, dass ein Verkaufspreis weit über dem errechneten Verkehrswert erzielt werden kann. Wir ermöglichen für Ihren Immobilienverkauf eine besondere Marketingstrategie, falls das Bieterverfahen für Ihren Immobilienkauf eine sinnvolle Option ist, um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.
Falls das Bieterverfahren fruchtlos verläuft, haben wir die tatsächliche Preisvorstellung aus unseren Vorgesprächen noch nicht am Markt veröffentlicht. So können entscheidende Schlüsse aus dem Ergebnis gezogen werden, um den Angebotspreis sinnvoll zu benennen.