Kaufvertrag
Notarielle Beurkundung erst nach ausführlichen Gesprächen
Erst, wenn alle Beteiligten den Vertragsentwurf mit uns gemeinsam gelesen und diskutiert haben – erst, wenn sämtliche Fragen dazu im Vorfeld besprochen sind – und erst, wenn uns die Finanzierungszusage der Käuferbank vorliegt – oder die Kaufpreiszahlung anderweitig gesichert ist – erst dann treffen wir uns mit Ihren Käufern beim Notar. Wir begleiten Sie zum Notartermin, um während der Beurkundung spontane Ungewissheiten und unerwartete Probleme zu Lösen. Unsere Erfahrung schützt Sie vor Fallstricken und teuren Fehlern. Denn der Notar sorgt nur dafür, dass der Grundstückskaufvertrag juristisch einwandfrei formuliert ist. Ob der Vertrags-Inhalt auch für beide Vertragsparteien gerecht ist, beurteilt der Notar nicht.