Immobilien-Podcast Titel 18
Wie wird der Kaufpreis bezahlt?
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von Christoph Bermpohl
Wie wird der Kaufpreis bezahlt?
Bevor der Notar den Käufer schriftlich über die Fälligkeit des Kaufpreises informieren kann, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein: Zum Beispiel muss die Auflassungsvormerkung für den Käufer Im Grundbuch eingetragen sein und die Vorkaufsrechtverzichterklärung der Stadt oder der Gemeinde vorliegen. Die Zahlung der Grunderwerbssteuer ist übrigens nur Voraussetzung für die Umschreibung im Grundbuch – nicht für die Anweisung des Kaufpreises.
Die förmlichen Fälligkeitsvoraussetzungen der Kaufpreiszahlung sind damit erfüllt. Es kann aber sein, dass Käufer und Verkäufer darüber hinaus Vereinbarungen im Kaufvertrag getroffen haben, die erfüllt sein müssen, bevor der Kaufpreis fließen kann. Wenn im Kaufvertrag beispielsweise beurkundet wurde, dass das Haus leer und unbewohnt übergeben wird, muss sich der Käufer vor Anweisung des Kaufpreises davon überzeugen – denn: ob das Haus wirklich geräumt ist, wird der Notar nicht überprüfen.
In der Regel wird ein Immobilienkauf finanziert. Nur selten bezahlt ein Käufer den Kaufpreis aus der Portokasse und muss deshalb zusätzlich zum Kaufvertrag einen Kreditvertrag und eine Grundschuldbestellungsurkunde unterzeichnen. Weil das Notar-Anderkonto nur noch in besonderen Fällen benutz werden darf, kümmert sich der Notar nach der Beurkundung als erstes darum, dass das Grundstück des Verkäufers an die Bank des Käufers verpfändet werden kann – damit die nämlich die Finanzierungssumme bereit stellt. In einem anderen Kapitel erfahren Sie, wie das durch die „Belastungsvollmacht mit Zwecksicherungsklausel“ ermöglicht wird.
Nehmen wir an, dass Käufer einen Teil des Kaufpreises finanziert und den Restbetrag mit seinem Eigenkapital bezahlt. Vom verfügbaren Eigenkapital sollen zunächst die Erwerbsnebenkosten bezahlt werden und ein Teilbetrag ist auch für die Gebäude-Renovierung bestimmt. Der Restbetrag vom Eigenkapital, der jetzt noch übrig ist, wird für die Kaufpreiszahlung verwendet. Sagen wir, das sind 50.000 Euro. Die Immobilie kostet 200.000 Euro und die Bank des Käufers finanziert den Restbetrag von 150.000 Euro.
Nehmen wir auch an, dass in der dritten Grundbuchabteilung noch eine Grundschuld des Verkäufers eingetragen ist, die aus dem Kaufpreis abgelöst werden muss. Sagen wir: In Höhe von 30.000 Euro. Alle erforderlichen Bankverbindungen wurden bereits im Kaufvertrag geklärt – und jetzt geht’s los: Der Käufer teilt die Fälligkeit des Kaufpreises seiner Bank mit. Die überweist 150.000 Euro auf das Konto des Verkäufers. Der Käufer überweist von seinem Eigenkapital 30.000 Euro an die Bank des Verkäufers und den Restbetrag von 20.000 Euro selbst an den Verkäufer.
Und je nachdem wie viele Grundschuld-Eintragungen abgelöst werden müssen oder falls mehrere Verkäufer Anspruch auf unterschiedlich hohe Kaufpreisanteile haben, kann die Kaufpreiszahlung ganz schnell zum Rechenexempel werden. Wenn Sie Hilfe bei dieser Aufrechnung benötigen, fragen Sie Ihren Finanzierung- oder Immobilienexperten!
© Christoph Bermpohl