Zu viel Romantik kann der Immobilie schaden
Mieter beklagt Fogging (Schwarzstaub) in seinen Wohnräumen – das Ergebnis war überraschend.
Einer unserer Vermieter hat mich dieser Tage um Hilfe gebeten: Seine Mieter haben den bereitgestellten Wohnraum moniert. Die Immobilie haben wir vor etwa zwei Jahren vermietet. Das freistehende Einfamilienhaus wurde mit frisch renovierten Wänden und Decken sowie mit nagelneuem Bodenbelag übergeben. Nun haben sich offensichtlich an Decke, Wänden, Fensterscheiben und auch am Inventar des Mieters unübliche Schwarzstaub-Flecken abgebildet. Für den Mieter war klar – im Haus entsteht Fogging. Mieter und Vermieter kenne ich gut – und meine Aufgabe war nun die Moderation eines Schlichtungsgespräches über den entstandenen Schaden und auch die Hilfestellung zur Ursachenforschung.
Fogging – ein Vorkommnis, an das sich kaum jemand so leicht heranwagt. Denn die Analysen und die Ursachenbestimmung sind aufwändig und nur selten eindeutig. Dennoch konnte ich einen Sachverständigen ins Gespräch bringen, der baubiologische Gutachten in unserer Region erstellt. Mit einer Wischprobe am befleckten Gut wurde der Schwarzstaub ins Labor geschickt und aufwändig analysiert. Das Gutachten spricht Klartext: Zu viel Romantik kann der Immobilie schaden!
Im Laborergebnis war eindeutig ersichtlich, dass die abfärbenden Ablagerungen aus Bestandteilen bestehen, die beim Verbrennen einer Kerze freigesetzt werden. Feuerwerkskörper und Leuchtraketen zünden Sie wahrlich auch nicht einfach so in Ihrem Wohnzimmer an. Denn für solche Produkte gilt unausgesprochen: Nur im Freien verwenden. Wer seine pyromanische Lust an offenem Feuer und offenem Licht gänzlich ohne Kaminofen ausleben möchte, sollte genau prüfen, was auf den Verpackungen steht. Lesen Sie demnach rechtzeitig, ob Ihre erworbenen Kerzen auch wirklich in geschlossen Räumen verwendet werden dürfen. Die gemütlichen Stunden im Kerzenschein rächen sich im Nachinein mit einer Renovierungsfalle zulasten des Mieters – denn der Mieter schuldet in unserem Fall bei seinem Auszug einen bewohnbaren Renovierungsstand – den der Vermieter mit Überlassung eines frisch renovierten Hauses auch geliefert hat.