Immobilienmakler Siegburg Bermpohl

Mietfreie Zeit durch vorzeitige Wohnraumübergabe?

Wohnraumübergabe ohne Mietzahlung

Warum erwarten Mieter so häufig eine kostenlose vorzeitige Wohnungsübergabe?

Ich war gerade unterwegs zum Bäcker, um für mich und meine Familie frische Brötchen für unser Samstag-Morgen-Frühstück zu besorgen. Da fällt mir ein, dass ich gestern eine Diskussion zwischen Mieter und Vermieter moderieren musste, in der es darum ging, dass die Mieter gerne vor Beginn des Mietverhältnisses die Schlüssel der Wohnung haben möchten, um den derzeitigen Leerstand für ihre Renovierungen und den Umzug nutzen zu können.

Mir stellt sich die Frage: Wo kommt das her, dieses Verlangen nach vorzeitiger Übergabe?
Wir haben den 09. des laufenden Monats und erst zum nächsten Ersten – also in etwa drei Wochen – beginnt das vereinbarte Mietverhältnis.

So kommt es ziemlich häufig vor, dass sich Mieter die Übergabe der neuen unbewohnten Wohnung wünschen – lange, bevor die Vertragslaufzeit des Mietvertrages beginnt. Üblicherweise startet ein Mietverhältnis zum Ersten eines Monats. Der vereinbarte Mietzins gilt für die Überlassung der Mietsache und man ist sich zum Abschluss des Mietvertrages über den Beginn und den Preis einig.

Wenn den Mietern nun bekannt ist, dass der Wohnraum in der Zeit vor dem ersten offiziellen Mietmonat leer steht, wird in fast jedem Fall energisch erfragt, ob die Schlüsselübergabe vorgezogen werden könne. Denn schließlich steht die Wohnung bereits leer und man will diese Zeit zum Umziehen und Renovieren nutzen. Kostenlos.

Warum? Warum sind Mieter so gut wie nie dazu bereit, diesen Nutzungszeitraum der Mietsache angemessen zu vergüten? Niemand schreibt vor, dass Mietverträge zum Ersten eines Monats geschlossen werden müssen. Sobald man den Schlüssel zu einer Wohnung erhält, sollte doch der Gebrauch einer Mietsache auch vergütet werden.

Ich werde gleich beim Bäcker folgende Diskussion führen: Sechs Brötchen benötige ich für unser Familienfrühstück. Weil ich aber so hungrig bin, dass ich das erste Brötchen bereits auf dem Heimweg zu mir nehmen möchte, frage ich den Bäcker, ob er mir den Preis von diesem einen Brötchen erlässt. Vielleicht muss ich dann nur fünf bezahlen … bin gespannt, ob das erfolgreich für mich endet.

Würden Sie, lieber Mieter, Ihren Bäcker beim morgendlichen Brötchenkauf fragen, ob Sie von sechs Brötchen nur fünf bezahlen müssen, weil Sie eines bereits auf dem Heimweg zum Frühstückstisch vorzeitig verspeisen möchten? Warum sollte sich der Bäcker darauf einlassen? Und warum sollte sich ein Vermieter auf eine unbezahlte Mietzeit einlassen? In der Sie darüber hinaus möglicherweise bereits Strom, Wasser, Heizung und Mülltonnen in Anspruch nehmen …

Die selbe Diskussion führen wir auch oft mit Käufern und Verkäufern. Nach Beurkundung des Kaufvertrages möchten viele Erwerber das leerstehende Gebäude bereits renovieren, ohne zuvor den Kaufpreis gezahlt zu haben. Grundsätzlich ist das möglich – üblicherweise jedoch mit einer Anzahlung des Kaufpreises verbunden – und: Im Kaufvertrag müssen unbedingt besondere Vereinbarungen darüber getroffen werden. Für Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gern!