Vermietungsabwicklung für Privatvermieter

Vormieterabnahme, Vertragsabwicklung und Übergabe für Privatvermieter

Falls Sie bereits einen Nachmieter für Ihre Immobilie gefunden haben, ist die Vertragsabwicklung und Übergabe der Wohnung oder des Hauses eine Aufgabe, die besonders ernst genommen werden muss.

Vormieterabnahme

Beenden Sie Ihr vorheriges Mietverhältnis mit einer ordentlichen Abnahme. Zählerstände und Schlüsselrücknahmen sollten genauso protokolliert werden, wie bei einer Übergabe. Auch der Zustand der Wohnung sollte mit den Notizen des damaligen Übergabeprotokolls oder mit Ihren Vereinbarungen im Mietvertrag beurteilt werden, damit Sie Ihre Immobilie so zurück erhalten, wie sie Ihnen zusteht. Beachten Sie bei der Rückzahlung der Kaution, dass noch eine Endabrechnung der Betriebskosten bevorsteht. Je nach Jahreszeit des Auszugstermins ist zu erwarten, dass eine Nachzahlung von Mieterseite eingeplant werden muss. Auf Wunsch begleiten wir Sie zur der Rücknahme oder führen die Abnahme in Ihrem Namen durch!

Mietvertrag

Zwar gibt es für Mietverträge keine Formvorschrift und theoretisch kann man sie sogar mündlich vereinbaren – selbstgeschriebene Vordrucke oder veraltete Formularmietverträge sollten Sie allerdings mit großer Vorsicht verwenden – besser gesagt garnicht. Auch, um die gesamte Rechtsgültigkeit von Formularverträgen nicht durch unwirksame Ergänzugs-Klauseln zu gefährden, sind ein paar wichtige Formulierungen zu beachten. Wenn Sie Hilfe bei der Verhandlung, Erstellung oder Abwicklung Ihres Mietvertrags benötigen, können Sie bei uns Ihren persönlichen Immobilienexperten buchen.

Damit unsere Mietverträge stets auf dem aktuellen Rechtsstand sind, benutzen wir Formular-Mietverträge der “Haus und Grund”. Allerdings besorgen wir die Vorlagen vom Haus-Und-Grundbesitzer-Verein aus einem norddeutschen Bundesland. Denn die “Haus und Grund” an der Ostsee stellt im Gegensatz zu hisigen Geschäftsstellen besondere Formular-Mietverträge bereit. Nämlich als separate Vorlage für spezielle Immobilien-Arten. So gibt es zum Beispiel für Eigentümer eines Mehrfamilienhauses andere Wohnraum-Mietverträge als für Vermieter einer Eigentumswohnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Auch für Einfamilienhäuser bedarf es anderer Formulierungen als für Wohnungen. Handelsübliche Mietverträge vereinen in einem Formular alle möglichen Immobilien-Arten. Wir stellen über die “Haus und Grund” speziell für Ihre Immobilien-Art einen rechtssicheren Mietvertrag bereit.

Übergabe

Nur die ausführliche Dokumentation von Zählenständen, übergebenen Schlüsseln und des Zustandes der übergebenen Immobilie schützt Sie vor späteren Diskussion bei der Rückgabe.

Zur Übergabe Ihrer Immobilie müssen ein paar Besonderheiten bedacht werden. Wir übernehmen für Sie die protokollierte Übergabe an Ihren Mieter und halten alle Verbrauchszählerstände zum Beispiel von Gas, Wasser und Strom zum Tag der Übergabe schriftlich fest. Auch die Auflistung sämtlicher überreichter Schlüssel ist erforderlich – genau so wie eine kurze Dokumentation etwaiger Schäden oder Mängel. Wir sind für Sie vor Ort dabei, wenn Sie die Schlüssel Ihrer Immobilie an Ihren neuen Mieter übergeben. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die vollständige Abwicklung der Übergabe auch ohne Ihre Anwesenheit.

Viele Vermieter, die nicht selbst vor Ort wohnen, beauftragen uns mit der Formulierung des Mietvertrages und der Übergabe der Immobilie an den neuen Mieter. Rufen Sie uns an, wenn Sie Hilfe bei der Abwicklung Ihres neuen Mietverhältnisses benötigen!

Kosten

Honorare für individuelle Leistungen werden individuell vereinbart.