Immobilienverkauf mit Angehörigen und Betreuern
Verkaufserlös für Pflegeaufwendungen
Oft kümmern sich Familienmitglieder um den Verkauf des Elternhauses wenn es an der Zeit ist, dass Mutter und Vater in die Nähe der Kinder oder in ein Pflegeheim ziehen. Falls Sie als Angehöriger oder gesetzlicher Betreuer im Namen der Eigentümer handeln sollen, ist es besonders schwer, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Denn die Eigentümer haben Jahrzehnte lang die Grundschulden abbezahlt, um jetzt über einen beachtlichen Betrag als Altersvorsorge zu verfügen. Häufig sind die Eigentümer nun nicht mehr selbst geschäftsfähig und Sie müssen in deren Interesse entscheiden, was mit dem wertvollen Familienbesitz geschehen soll.
Immobilienverkauf für minderjährige Verkäufer
Falls Sie eine Immobilie im Namen von minderjährigen Eigentümern veräußern, wird das Amtsgericht nach Beurkundung des Kaufvertrages vom Notariat über den Immobilienverkauf informiert. Der Grundstückshandel wird zum Schutz von minderjährigen Eigentümern vom Familiengericht überwacht. Üblicherweise verlangen die Rechtspfleger für die Abwicklung des Verkaufsfalles einen Beleg darüber, dass der erzielte Preis dem derzeitigen Marktwert entspricht.